
Wichtige gesetzliche Änderung zum Stromanbieterwechsel ab 6. Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 gilt bundesweit eine neue gesetzliche Regelung im Energiemarkt: Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Ziel dieser Neuerung ist es, den Wechsel des Stromanbieters künftig technisch innerhalb eines Werktags durchzuführen.
Auch wenn diese Änderung vor allem die internen Abläufe zwischen Stromanbietern und Netzbetreibern betrifft, hat sie direkte Auswirkungen auf Umzüge. Deshalb möchten wir Sie frühzeitig informieren.
Was ändert sich konkret?
- Keine rückwirkenden Ummeldungen mehr möglich: Stromverträge können nicht mehr rückwirkend an- oder abgemeldet werden.
- Neue Meldefrist: Ein- und Auszüge müssen mindestens 10 Werktage vor dem Umzugstermin gemeldet werden.
- Folgen bei verspäteter Abmeldung: Erfolgt die Meldung zu spät, läuft der Vertrag an der bisherigen Adresse weiter – einschließlich der entsprechenden Kostenpflicht.
- Folgen bei verspäteter Anmeldung: Erfolgt die Anmeldung zu spät, kann der neue Wohnort zunächst automatisch der Grundversorgung zugeordnet werden – häufig mit deutlich höheren Preisen.
Was bleibt unverändert?
- Ihre vertraglichen Kündigungsfristen bleiben bestehen.
- Die Änderung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf zwischen den Marktpartnern – nicht das Kündigungsrecht der Kundinnen und Kunden.
Warum ist das wichtig?
Kurzfristige oder verspätete Meldungen können künftig nicht mehr berücksichtigt werden. Das kann zu unnötigen Kosten oder doppelter Abrechnung führen. Umso wichtiger ist es, dass Mieterinnen und Mieter ihren Umzug frühzeitig und korrekt melden.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.