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Unser iMS-Rollout hat begonnen

Die Stromversorgung wird zunehmend digital. Intelligente Messsysteme (iMS) ermöglichen dabei die Nutzung wie dynamischer Stromtarife.

Bei einem dynamischen Stromtarif orientiert sich der Strompreis stärker an den aktuellen Preisen am Strommarkt. Verbraucher können dadurch beispielsweise Strom dann nutzen, wenn er am Markt besonders günstig ist. Voraussetzung für solche Tarife ist eine Erfassung des Stromverbrauchs genau hierfür schafft ein intelligentes Messsystem die technische Grundlage.

Wir haben in unserem Netzgebiet in diesem Jahr mit dem Rollout intelligenter Messsysteme begonnen. Der Einbau erfolgt schrittweise und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber in Farchant kümmern wir uns um den Einbau und Betrieb der Zähler. Wenn Ihre Messstelle für den Einbau vorgesehen ist, werden Sie von uns entsprechend informiert.

 

 

 

 

Quelle Foto „EMH metering“

Was ist ein intelligentes Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Das Gateway ermöglicht die sichere Übertragung der Messwerte.

Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Stromzähler müssen die Zählerstände dadurch nicht mehr regelmäßig vor Ort abgelesen werden. Gleichzeitig können Verbrauch und Erzeugung genauer erfasst werden.

Intelligente Messsysteme werden insbesondere mit Blick auf Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Wallboxen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen immer wichtiger.

Für wen ist ein intelligentes Messsystem Pflicht?

Der Einbau eines iMS ist nicht für jeden Haushalt sofort verpflichtend. Das Messstellenbetriebsgesetz sieht bestimmte Fälle vor, in denen ein iMS eingebaut werden muss.

Dazu gehören:

  • Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, beispielsweise bestimmte Wärmepumpen oder Wallboxen im Rahmen des § 14a EnWG
  • Photovoltaikanlagen und andere Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung

Für Haushalte und Anlagen, die nicht unter die gesetzlichen Pflichteinbaufälle fallen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich freiwillig für ein intelligentes Messsystem zu entscheiden.

Melden Sie sich einfach bei uns wir prüfen gerne, ob ein freiwilliger Einbau bei Ihnen möglich ist.

Keine zusätzlichen Kosten für den Zählerwechsel

Der Einbau eines intelligenten Messsystems durch uns verursacht keine zusätzlichen Installationskosten.

Für den Messstellenbetrieb gibt es gesetzliche Preisobergrenzen (POG). Die POG legt fest, wie viel für den Messstellenbetrieb eines intelligenten Messsystems jährlich maximal berechnet werden darf.

Je nach Verbrauch oder Leistung der Messstelle fallen unterschiedliche Preisobergrenzen an. Die genauen Preise können Sie auf unserer MSB Preisblatt einsehen.

Bei unseren Haushaltskunden ist der Preis für den Messstellenbetrieb bereits in unserem Grundpreis mit enthalten. Daher entstehen durch den Zählerwechsel keine zusätzlichen Kosten über den vereinbarten Grundpreis hinaus.

Achtung vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber

Im Zusammenhang mit dem Smart-Meter-Rollout kann es vorkommen, dass Kunden Schreiben von privaten, wettbewerblichen Messstellenbetreibern erhalten. Diese Schreiben können teilweise sehr offiziell wirken und den Eindruck erwecken, der Zählertausch müsse kurzfristig über das jeweilige Unternehmen erfolgen.

Hier ist Vorsicht geboten: Bitte prüfen Sie genau, von wem ein Schreiben stammt, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) in unserem Netzgebiet führen wir den gesetzlichen Rollout selbst durch. Wir informieren unsere Kunden, wenn an ihrer Messstelle ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll.

Private Messstellenbetreiber können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Messstellen betreiben. Ein Werbeschreiben eines solchen Unternehmens bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Zählerwechsel gesetzlich sofort über dieses Unternehmen erfolgen muss.

Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben und unsicher sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen dabei, die Angaben einzuordnen.

Kraftwerk Farchant - Blick auf Farchant Kraftwerk Farchant - Blick auf Farchant
Kraftwerk Farchant - Fluss Loisach Kraftwerk Farchant - Fluss Loisach
FAQ

Häufige Fragen

Wir bieten flexible Tarife mit monatlicher Kündigungsfrist sowie Festverträge mit Laufzeiten von 12 Monaten an.

Nein, der Wechsel zu uns ist für Sie kostenlos.

In der Regel dauert der Wechsel etwa 3 Wochen. Falls Sie noch an einen bestehenden Vertrag gebunden sind, beginnt die Belieferung nach Ablauf der Kündigungsfrist.

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