Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke leisten einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Stromerzeugung. Ab sofort besteht auch für diese Anlagen die Möglichkeit, eine Einspeisevergütung für überschüssigen Strom zu erhalten.
Höhe der Vergütung
Die Einspeisevergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
- Ab Februar 2026 beträgt die Vergütung 7,94 ct/kWh
- Ab August 2026 beträgt die Vergütung 7,71 ct/kWh
Die Vergütung wird ausschließlich für tatsächlich in das öffentliche Netz eingespeiste Strommengen gezahlt.
Voraussetzungen für den Anspruch
Damit eine Vergütung ausgezahlt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister
- Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber
- Installation eines geeigneten Zweirichtungszählers
- Einhaltung der geltenden technischen Anschlussbedingungen
Bitte beachten Sie, dass nur ordnungsgemäß registrierte Anlagen anspruchsberechtigt sind. Eine Vergütung kann nicht rückwirkend gewährt werden.
Wirtschaftlichkeit
Balkonkraftwerke sind in erster Linie für den Eigenverbrauch ausgelegt. Der selbst genutzte Strom ersetzt Stromkosten von derzeit häufig über 30 ct/kWh.
Da die Einspeisevergütung deutlich darunter liegt, ist der direkte Eigenverbrauch in der Regel wirtschaftlich sinnvoller als die Einspeisung ins Netz.
Weiteres Vorgehen
Nach erfolgter Registrierung und Anmeldung kann der Antrag auf Vergütung bei uns gestellt werden. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite.
Für Fragen zur Anmeldung, zur Zählertechnik oder zur Vergütung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.