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08. Februar 2023

Strompreisbremse für Privat- und Kleingewerbekunden

Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

 

die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten zum 1. März 2023 eine Strompreisbremse eingeführt. Durch die Strompreisbremse werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend ab Januar 2023 entlastet. Die Regelungen der Strompreisbremse gelten bis zum Ende des Jahres 2023 und können von der Bundesregierung noch um weitere 4 Monate bis 30.04.2024 verlängert werden. Nach Auslaufen der Strompreisbremse gilt wieder für den gesamten Energieverbrauch der aktuelle Vertragspreis.

Kunden des Kraftwerk Farchants brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Strompreisbremse bei Ihren Abschlägen ab März berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für Sie konkret auswirken. Die Gutschriften aus den Abschlägen Januar und Februar werden mit dem März Abschlag verrechnet.

Die Strompreisbremse funktioniert wie folgt:

Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauches (beruhend auf den Daten vom Vorjahresverbrauch) wird der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) begrenzt. Der Staat übernimmt für die 80 Prozent die Differenz zum mit dem Energieversorger tariflich vereinbarten Strompreis. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.

 

Tipps zum Energiesparen finden Sie hier: Tipps zum Stromsparen

Häufig gestellte Fragen mit Antworten zut Strompreisbremse finden Sie hier: FAQ zur Strompreisbremse

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