Preisänderung der Allgemeinen Tarife zur Grundversorgung zum 01.01.2023

Preisänderung der Allgemeinen Tarife zur Grundversorgung zum 01.01.2023

 

Sehr geehrter Stromkunde,

 

die Preisentwicklung an der Strombörse befindet sich weiterhin in einem kräftigen Aufwärtstrend. Auch die seit 01.07.2022 abgeschaffte EEG-Umlage von 4,43 ct/kWh brutto kann den drastischen Anstieg der Börsenpreise nicht ausgleichen. Die Beschaffungskosten für Strom sind gegenüber dem Vorjahr um ein Vielfaches gestiegen, sodass wir Ihren derzeitigen Strompreis leider nicht halten können. Die ab 01.01.2023 gültigen Preisblätter finden Sie auf unserer Internetseite (unter Strom => Dokumente & Preisblätter).

 

Zukünftig geplante oder beschlossene Entlastungen werden wir transparent an Sie weitergeben. Zur Umsetzung der geplanten Strompreisbremse können wir derzeit noch keine konkreten Aussagen tätigen.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen und sich einen neuen Stromanbieter zu suchen.

 

Für Informationen bezüglich Ihrer aktuellen Tarifeinstufung und eventueller Wechselmöglichkeiten, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Energiespartipps zum Stromsparen

Da Stromsparen in der momentanen Situation immer wichtiger wird, möchten wir Ihnen noch 10 Energiespartipps des BDEW mitgeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

KRAFTWERK FARCHANT

 

 

Preisinformation Grundversorgung